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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma echolot Digital GmbH, Bei der Pulvermühle 23, 22453 Hamburg, Stand: Mai 2023

1. Geltung der Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden, die unsere Produkte erwerben und/oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
1.2. Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande: mit Unterzeichnung des entsprechenden Vertragsdokumentes mit Leistungsbeschreibung durch jeden Vertragspartner oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

2. Leistungen bei Präsentationen
2.1. Die im Rahmen von Präsentationen (bspw. Pitches bzw. Ausschreibungen) von uns erstellten Leistungen (etwa: Konzepte, Unterlagen, Dateien und anderweitige Materialien) bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem alleinigen weiteren Nutzungsrecht, auch wenn wir hierfür eine Vergütung erhalten bzw. kein urheberrechtlicher Schutz vorliegt. Die weitere Nutzung der Leistungen durch den Kunden bedarf einer zuvor zu treffenden konkreten Regelung über deren Umfang, die Dauer und die hierfür zu entrichtende Vergütung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der diesen Leistungen zugrunde liegenden Ideen.
2.2. Der Kunde sichert zu, dass bei Präsentationen in seinem Unternehmen die erforderliche Systemsicherheit für diesen Zweck gegeben ist. Sollten in diesem Zusammenhang besondere technische oder organisatorische Anforderungen zu beachten sein (bspw. spezielle Betriebssysteme oder kundenspezifische Anwendungen), informiert der Kunde uns hierüber rechtzeitig vor der Präsentation.
2.3. Im Rahmen der Präsentation erstellte bzw. auf das IT-System des Kunden kopierte Programme und Dateien sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zu löschen.

3. Gegenstand des Auftrages
3.1. Leistungen und Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich kann unsere Agentur folgende Services leisten:

Gestaltung von Internetpräsenzen (E-Commerce, Webshops)
Hosting von Internetpräsenzen
Erstellen von Individualsoftware
Erstellen von Datenbanken
Domainregistrierung
Suchmaschinenoptimierung
Content Management
Support/Pflege der Systeme bzw. Software
Entwurf und Entwicklung User Interface/Experience
Performance Marketing, Reporting, Analyse

Aus diesem Leistungskatalog wird mit dem Kunden ein individuell angepasstes Auftragsvolumen zugeschnitten, aus dem sich u. a. ergibt:

das zu liefernde Material (bspw. Hardware/Dokumentationen/Handbücher)
die zu erbringenden Dienstleistungen
der zu erbringende Service Level
durchzuführende Unterweisungen/Schulungen
Hotline bzw. weiterer Support
Quellcodeüberlassung
Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in Kooperation mit dem Kunden ausgearbeitet wird, aus dem von uns erarbeiteten und einvernehmlich zur Grundlage des Auftrages gemachten Angebot aus Nachträgen aus unserer Preisliste.

3.2. Change requests
Die Leistungsbeschreibung enthält alle zu erbringenden Leistungen. Bei Ergänzungen und anderen Änderungen des Auftragsvolumens, die zu einem Mehraufwand führen (Change requests), ist die Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit mit dem Kunden anzupassen bzw. fortzuschreiben. Zu diesem Zweck richten wir eine internetbasierte, nur für den Kunden zugängliche Projektplattform sowie ein sog. Ticketsystem ein, aus der sich der Kunde jederzeit informieren kann und aus der sich das aktuelle Auftragsvolumen ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, einer aus technischen oder organisatorischen Gründen notwendigen Korrektur, auch im Hinblick auf die Anpassung der Vergütung, zuzustimmen. Dies ist bspw. in folgenden Fällen gegeben: die Entwicklungsbasis und/oder das IT-relevante Umfeld des Kunden haben sich geändert; von Seiten dritter Softwarelieferanten werden neue Versionen (bspw. von Shopsystemen) in den Markt gebracht bzw. alte Versionen nicht weiterentwickelt. Stimmt der Kunde nicht zu, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, das ursprüngliche Auftragsvolumen nach der Leistungsbeschreibung zu realisieren und die vereinbarte Vergütung abzurechnen oder das Vertragsverhältnis zu kündigen und den entgangenen Gewinn geltend zu machen. Beide Vertragspartner werden jedoch besorgt sein, in solchen Fällen im vertrauensvollen Einvernehmen zu einer die beiderseitigen Interessen berücksichtigenden Lösung zu gelangen. Change requests verlängern die ggf. verbindlich vereinbarten Ausführungsfristen um einen angemessenen Zeitraum. Dies gilt auch für Leistungsverzögerungen, die in der technischen Peripherie (etwa: Systeme des Kunden, öffentliche und private Netzwerke) begründet sind und von uns nicht verursacht wurden bzw. nicht von uns zu vertreten sind. Wir behalten uns Änderungen an Produkten und Dienstleistungen im Interesse des Kunden, insbesondere etwa aufgrund des technischen Fortschritts bzw. Rücksichtnahme auf systemische Rahmenbedingungen, ausdrücklich vor.

3.3. Teilleistungen
Im Zusammenhang mit einer angemessenen Leistungserbringung (technischer Support, Systemanpassung, Sicherheitsanforderungen) sind wir zur Ausführung unserer Leistungen „step by step“ sowie zu Teillieferungen berechtigt. Entsprechend dem Leistungsstand können auf unseren Wunsch hin (Teil-) Rechnungen gestellt werden. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Auftrages unmöglich machen, sind wir berechtigt, Teile des Auftragsvolumens nicht auszuführen oder den gesamten Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen. Der Kunde wird über die Probleme informiert, die Vertragspartner werden bemüht sein, die Probleme kooperativ zu beheben. Sollte der Kunde eine vorübergehende Einstellung der Leistungserbringung wünschen, bezahlt er auf entsprechende Zwischenrechnung alle erbrachten Leistungen. Sollte die Leistungserbringung nicht zum vorgesehenen Termin fortgesetzt werden können, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, das ursprüngliche Auftragsvolumen nach der Leistungsbeschreibung zu realisieren und die vereinbarte Vergütung abzurechnen oder das Vertragsverhältnis zu kündigen und den entgangenen Gewinn geltend zu machen.

3.4. Kostenvoranschläge, Angebote, rechtliche Überprüfung
Kostenvoranschläge gelten für die darin aufgeführten Leistungen und sind immer unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich im Sinne einer Leistungsbeschreibung bezeichnet wurden. Eine Abweichung vom Kostenvoranschlag fällt daher immer bei einer Änderung des Auftragsvolumens der bei Vertragsbeginn vorliegenden Rahmenbedingungen an. Angebote sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, 4 Wochen verbindlich, sofern sich das IT-System bzw. die Testumgebung des Kunden nicht zwischenzeitlich geändert haben. Rechtliche Überprüfungen (bspw. im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Internetpräsenz, die Vollständigkeit von Informationspflichten, die Gewährleistung des Verbraucherschutzes oder die Rechtskonformität von Domain-Namen) übernehmen wir nur bei entsprechender Beauftragung im Wege der Einschaltung eines entsprechend spezialisierten Anwalts.

4. Hinweise zu spezifischen Services unserer Firma
4.1. Gestaltung von Internetpräsenzen (E-Commerce, Webshops)
4.2. Hosting von Internetpräsenzen
4.3. Erstellen von Individualsoftware
4.4. Erstellen von Datenbanken
4.5. Domainregistrierung
4.6. Suchmaschinenoptimierung
4.7. Content Management
4.8. Support/Pflege der Systeme bzw. Software
4.9. Umsetzung Datenschutzkonzepte
4.10. Erstellung von Strategie, Konzeption und Realisation im gesamten Bereich des Online-Marketing
4.11. Gestaltung von Internetpräsenzen (E-Commerce, Webshops)
Wir erstellen die Internetpräsenz (Webdesign, Webshop, Funktionen) bzw. die hierfür erforderlichen Gestaltungs- und Funktionselemente nach dem jeweils aktuellen Stand der IT-Technologie mit der dafür geeigneten Software. In der Regel erfolgt eine Optimierung auf mindestens den marktgängigen Browsern mit mehr als 3 % weltweitem Marktanteil und auf die aktuellen Sicherheitsstandards. Eine Optimierung im Hinblick auf festgestellte oder vermutete Sicherheitslücken und Unterbindung von externen oder internen Attacken kann nur nach Maßgabe aktueller Erkenntnisse bzw. auf konkrete Anweisung des Kunden durchgeführt werden. Das vertragliche Arbeitsergebnis entspricht folglich hinsichtlich seiner Funktionalitäten und seines Datensicherheitsniveaus dem technologischen Stand zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung, und unterliegt immer den von uns nicht beeinflussbaren, u. U. beeinträchtigenden Faktoren der Datennetze, Übertragungswege und nicht auszuschließender Fehlerhaftigkeit von Fremd- und Eigensoftware, sowie nicht vorhersehbaren Aktionen sog. „Hacker“. Aktualisierung von Inhalten der Internetpräsenz (content) und des Webdesigns erfordern eine ausdrückliche Aufnahme in die Leistungsbeschreibung. Ansonsten sind sie im Auftragsvolumen nicht enthalten. Der Kunde liefert uns unentgeltlich die zur Erstellung der Leistungsinhalte erforderlichen Materialien, in digitaler bzw. digitalisierter, weiterverwertbarer Form, ansonsten in einer Printqualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet. Der Kunde versichert, hinsichtlich allen von ihm übergebenen Arbeitsmaterialien (Datenträger, Werbematerial, Dokumente jeder Art) entweder selbst Urheber zu sein, oder von einem anderweitigen Urheber/Rechteinhaber uneingeschränkt und über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus, zur Weitergabe, Weiterverarbeitung, Verbreitung und Vervielfältigung insbes. in maschinenlesbarer bzw. digitalisierter Form unter Nutzung drahtgebundener und nicht-drahtgebundener Übertragungswege in öffentlichen und privaten Datennetzen autorisiert zu sein. Der Kunde wird uns in jedem Fall in vollem Umfange von der Haftung für diese etwaigen – auch lediglich behaupteten – Schutzansprüche Dritter freistellen. Wir übernehmen keine Gewähr oder Haftung dafür, dass die dem Kunden am Material zukommenden Urheberrechte durch die Bereitstellung in für geschlossene Benutzergruppen bzw. öffentlich zugänglichen Datennetzen gesichert und unverletzt bleiben, da eine diesbezügliche Kontrolle technisch nicht durchführbar ist. Der Kunde räumt uns das Recht zur Weiterverarbeitung, Vervielfältigung, sowie zur Verbreitung in öffentlichen und privaten Datennetzen, jeweils nach Maßgabe und Zweck der vertraglichen Vereinbarungen, sowie nach Maßgabe des Fortschrittes der technischen Rahmenbedingungen, an dem von ihm übergebenen Material ein. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass die Aufnahme von Querverweisen (sog. „hyperlinks“) in die eigene Internetpräsenz Risiken beinhaltet, wie etwa die Verweisung auf eine anderweitige Website mit rechtswidrigen bzw. anstößigen Inhalten; wir sind bemüht, die Verwendung solcher Verweise zu vermeiden, jedoch kann sich der unter einem Verweis angebotene Inhalt ohne unsere Einflussmöglichkeit ändern; hierfür kann keine Haftung übernommen werden. Der Kunde ist für eine diesbezügliche Kontrolle selbst verantwortlich.
Webshops werden von uns nach Absprache mit dem Kunden auf der Grundlage marktüblicher Shopsysteme erstellt. Die Funktionsweisen und Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus der jeweiligen Software und sind produktspezifisch eingeschränkt. Hierauf weisen wir den Kunden in der Beratung hin. Sollte später vom Kunden abweichende Funktionalitäten, Interoperabilitäten, bzw. ein anderes Shopsystem gewünscht werden, ist – je nach Einzelfall – ein kompletter Neubeginn der Leistungserbringung sowie eine aufwendige Datenmigration erforderlich (kein change request). Folglich ist hier ein neuer Ansatz der vertraglichen Vergütung erforderlich. Bei Vertragsabschlüssen über das Internet, bspw. im Rahmen des Betriebs eines Webshops, wird der Kunde ausschließlich Vertragspartner des jeweiligen Anbieters. Weder werden wir Vertragspartner noch haften wir für Seriosität und Bonität der jeweiligen Vertragsparteien, oder übernehmen Gewähr für die Sicherheit der Vertragsabwicklung oder des Zahlungsverkehrs.

4.2. Erstellen von Individualsoftware
Individualsoftware erstellen wir nach der Leistungsbeschreibung. Zum Bereich der Individualsoftware gehört auch die Konzeption und Umsetzung von VR- und AR-Anwendungen sowie die Programmierung von Apps. Sofern der Kunde Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliches von uns erhält, werden diese von ihm umgehend gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie bereits erkennbar sind. Sofern wir die Software auch installieren, stellt der Kunde hierfür die erforderliche Hardware bereit und stellt gegebenenfalls für den benötigten Zeitraum andere Arbeiten mit dem IT-System ein. Wir weisen darauf hin, dass Software unterschiedlichen Lizenzmodellen (bspw. sog. „open source“) unterliegen kann. Bei der Vermischung dieser Lizenzmodelle entstehen möglicherweise Rechtskonflikte. Der Kunde stellt sicher, dass sein vorhandenes IT-System bzw. die darauf installierte Software konfliktfrei im Sinne des Urheberrechts ist. Die Einholung von Lizenzen durch uns ist nur dann Vertragsinhalt, wenn dies vereinbart wurde. Der Kunde erhält an der für ihn erstellten Software ein ausschließliches Nutzungsrecht in der jeweils aktuell bei ihm installierten Version. Dies umfasst nicht die Ideen und Grundsätze, die dieser Software zugrunde liegen. Sofern spezifisches Kunden-Knowhow bzw. Geschäftsgeheimnisse in die Entwicklung eingeflossen sind, ist über deren Schutz eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Andernfalls sind wir berechtigt, einzelne oder mehrere Module auch für anderweitige Aufträge zu verwenden. Der Quellcode wird dem Kunden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dann wird eine gesonderte Vereinbarung über eine Quellcodeübergabe bzw. eine Quellcodehinterlegung getroffen. Im Übrigen gelten die zwingenden Vorschriften der §§ 69 a ff. UrhG.

4.3. Erstellen von Datenbanken
Umfang und Funktionsweise der Datenbank ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Mit der Übergabe der Datenbank erhält der Kunde an dieser ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Darüber hinaus gehende Nutzungsrechte bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Mit der Übergabe der Datenbank erhält der Kunde auch das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht am zum Betrieb der Datenbank erforderlichen Computerprogramm, soweit dies zum zweckgerechten Betrieb der Datenbank erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, bei der vertragsgemäßen Nutzung der Datenbank alle Datenschutzvorschriften zu beachten und einzuhalten. Dies gilt insbesondere, wenn die Datenbank personenbezogene Daten enthält. Der Kunde sichert zu, dass die Übermittlung der uns zur Erstellung der Datenbank zur Verfügung gestellten Test- bzw. Echtdaten in Konformität mit den Vorschriften des Datenschutzes steht. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die genannten Daten vor der Kenntnisnahme und dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt zu halten.

4.4. Domainregistrierung
Wir stellen nach entspr. Beratung und ggf. durch hierzu befugte Dritte, im Auftrag des Kunden bei der deutschen Registrierungsstelle für Domainnamen/Internetadressen (nachf.: DENIC) und/oder bei ausländischen Registern Antrag auf Registrierung des/der vom Kunden zu wählenden bzw. anzugebenden Domain-Namens; dieser ist Voraussetzung für die Einrichtung und die Unterhaltung einer Internetpräsenz und die Nutzung der hiermit verbundenen Dienste (E-Mail, ftp etc.). Wir überprüfen den Domain-Namen in Bezug auf die Zahlen- und Buchstabenfolge hinsichtlich seiner technischen Gültigkeit i. S. d. jeweiligen Vergaberichtlinien, übernehmen jedoch keine Verantwortung für die Vereinbarkeit der für den Kunden zu registrierenden Zeichenfolge mit den Rechten Dritter, z. B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten. Hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei Ablehnung des Domain-Namens durch die Registrierungsstelle oder bei Geltendmachung/Behauptung der Verletzung von Schutzrechten von/durch Dritte übernehmen wir keine Überprüfung der jeweiligen Begründetheit; Durchsetzung bzw. Abwehr solcher Ansprüche ist allein Sache des Kunden bzw. des Domain-Verantwortlichen. Der Kunde wird Inhaber der Nutzungsrechte an dem Domain-Namen, jedoch nach den jeweiligen Vergabebestimmungen in der Regel nicht Eigentümer i. S. einer unbeschränkten Verfügungsbefugnis.
Die nachfolgenden Bestimmungen sind daher unbedingt zu beachten:
Als Verantwortlicher für alle Fragen betreffend Domainregistrierung ist eine zuverlässige, fachlich hierzu geeignete, natürliche Person, die dem Betrieb des Kunden angehört, zu benennen (sog. administration-contact)
Domain-Namen können nur mit Mitwirkung zw. Zustimmung des jeweiligen Registers wirksam auf einen neuen Inhaber übertragen werden
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen uns und dem Kunden bzw. bei Wechsel des Diensteanbieters ist das jeweilige Register zu informieren
Im Falle eines Rechtskonfliktes ist der vom Kunden angegebene Repräsentant für die Domain verantwortlicher Anspruchsgegner bzw. Anspruchsinhaber, nicht das jeweilige Register und nicht unsere Agentur
Aufgrund technischer Besonderheiten kann es zu einer nicht mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmenden Änderung der Einträge im jeweiligen Register kommen; hierfür können wir keine Haftung übernehmen. Der Kunde versichert, dass er der Verpflichtung zur Überprüfung im vorbezeichneten Sinne nachgekommen ist und dass sich keine Anhaltspunkte für eine Kollision mit fremden gewerblichen oder privaten Schutzrechten bzw. sonstigen Rechtsvorschriften ergeben haben. Der Kunde versichert, dass er alle von ihm zur Registrierung zur Verfügung gestellten Daten, insbes. zu Namen, Adresse, verantwortlichen Vertretern usw. überprüft hat und dass diese zutreffend sind; im Falle einer Änderung diesbezüglicher Daten verpflichtet sich der Kunde, uns sofort schriftlich zu informieren. Der Kunde versichert, dass er alle von uns bzw. vom jeweiligen Register im Zusammenhang mit der Registrierung des Domain-Namens und der Aufrechterhaltung des Anschlusses geforderten Beträge umgehend begleichen wird bzw. uns von der Haftung dem jeweiligen Register gegenüber freistellt. Bei Nichtbeachtung der Zahlungspflicht kann eine Sperrung des Anschlusses bzw. der Verlust der Registrierung des Domain-Namens erfolgen. Sofern die Einrichtung einer Sub-Level-Domain vom Kunden gewünscht ist, werden wir hierfür die entsprechenden technischen Voraussetzungen schaffen. Auch in diesem Fall gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.

4.6. Suchmaschinenoptimierung
Suchmaschinenoptimierung wird nur aufgrund eines dahingehenden, zu vergütenden Auftrags durchgeführt. Wir sind berechtigt, die Leistungen hierfür auch durch entsprechend spezialisierte Dritte erbringen zu lassen. Wir übernehmen grundsätzlich keine Gewähr für die Vorteilhaftigkeit oder die Qualität der Indizierung des Domain-Namens (bspw. Rangstelle) und/oder des Webcontent in Suchmaschinen/Katalogen; entsprechende spezifische Werbemaßnahmen für den Domain-Namen bzw. die Internetpräsenz des Kunden werden nur bei entsprechender Beauftragung durchgeführt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Anzahl und Dauer der Zugriffe (Hits, Visits etc.) auf die Internetpräsenz des Kunden.

4.7. Content Management
Das Management der vom Kunden in der Internetpräsenz eingestellten Inhalte (content management) unterliegt folgenden Bestimmungen:
Der Kunde bestimmt Inhalt und Umfang des hiervon betroffenen Contents bzw. dieser wird in der Leistungsbeschreibung nach Art, Inhalt und Umfang festgelegt. Der Kunde liefert den content rechtzeitig vor gesetzten Veröffentlichungsterminen in dem vereinbarten bzw. einem gängigen Format. Wir überprüfen den content vor Einstellen nicht auf Rechtsverletzungen, Irrtümer oder anderweitige, einer Veröffentlichung entgegenstehende Aspekte. Sollten diese offensichtlich sein, wird der Kunde vor Einstellen auf diesen Umstand hingewiesen. Er wird dann nur eingestellt, wenn der Kunde die Freigabe schriftlich mitteilt. Das Einstellen des Contents erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten. Ist eine Bearbeitung zu Nachtzeiten oder am Wochenende gewünscht, bedarf dies gesonderter Vereinbarung.

4.8. Support/Pflege der Systeme bzw. Software
Sofern der Kunde nach der Installation auch den weiteren Support bzw. die Pflege der IT-Systeme bzw. der Software wünscht, ist hierüber und über den Service Level eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

4.9. Erstellung von Strategie, Konzeption und Realisation im gesamten Bereich des Online-Marketing
Die Erstellung und Umsetzung von Werbe- und Strategiekonzepten wird durch Aufnahme in die Leistungsbeschreibung Vertragsinhalt. Es gelten sinngemäß die Bestimmungen von Ziffer 4.1. insbes. hinsichtlich Urheberrechten und Prüfpflichten des Kunden. Alle von uns für den Kunden hergestellten Assets werden ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr ab Rechnungsstellung sachgemäß aufbewahrt und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden in der vorliegenden Form einmalig ausgehändigt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder Beendigung der Zusammenarbeit/Vertragsende vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Assets dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Der Aufwand, der uns für die Zusammenstellung der Daten, deren Versendung und Verpackung entsteht, wird vom Kunden vergütet. Von uns zur Erstellung der Assets benötigte Arbeitsmittel wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe, Layoutdateien und sonstige Unterlagen werden nicht an den Kunden herausgegeben und können jederzeit vernichtet werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen nicht realisierter Werbemaßnahmen.


5. Vertragsdauer
Beginn und Laufzeit des Auftrages ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei Dauerschuldverhältnissen, wie etwa Verträgen über Provider-Dienste und Softwarepflege, ergibt sich die Kündigungsfrist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Andere Vertragsverhältnisse sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündbar. Die fristlose Kündigung bleibt bei Vorliegen entsprechender Gründe beiden Vertragspartnern unbenommen. Alle in diesen Bestimmungen vorgesehenen Kündigungen bedürfen der Schriftform. Text- bzw. elektronische Form sind aus Beweisgründen nicht ausreichend. Entscheidend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels.

6. Termine und Lieferzeiten
Termine und Lieferzeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Auch Zeitpläne (milestones) sind individuell zu vereinbaren. Die vereinbarten Termine, Lieferzeiten und Zeitpläne sind stets unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei sich abzeichnender Fristüberschreitung (Projektverzögerung) erstellen die Vertragspartner gemeinsam einen Terminplan mit angepassten Terminen. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen), daran gehindert sind, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem uns angeforderte Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht zur Verfügung stehen. Sollten Kunden benötigte Unterlagen und Informationen nicht im Rahmen des Projektzeitplanes liefern können, so steht es dem Auftragnehmer frei Mehraufwand oder Kostensteigerungen, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben in Rechnung zu stellen.

7. Vergütung und Zahlungsweise
Vergütung und Zahlungsweise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Lizenzgebühren bzw. Kosten im Zusammenhang mit Leistungserbringung (etwa: Fahrtkosten, Spesen, Datenträger, Versand- und Telekommunikationskosten, Kosten für Bankbürgschaften) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese nicht ausdrücklich von der Leistungsbeschreibung umfasst sind. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden sind nach dem hierfür anfallenden Arbeitsaufwand und dem jeweils vereinbarten Stundensatz zu vergüten. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Hiervon abweichende Zahlungsziele sind schriftlich zu vereinbaren. Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der Rückstände auszusetzen. Wir sind berechtigt, je nach Arbeitsfortschritt und Leistungsstand Zwischenrechnungen zu stellen.

8. Fertigstellung der Leistungen, Abnahme
Die Abnahme erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Leistungserbringung auf unsere Bitte hin. Gegebenenfalls festgestellte kleinere Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten.
Die Abnahme wird wie folgt durchgeführt: Entweder prüfen wir mit dem Kunden in einem gemeinsam festgesetzten Termin die Leistungsmerkmale und Funktionen laut Leistungsbeschreibung oder wir übergeben das System, mit allen Zugangsdaten zur selbständigen Prüfung an den Kunden. Werden Abweichungen von der Leistungsbeschreibung oder dem üblichem Funktionsumfang festgestellt oder Mängel, werden diese in der Abnahmeerklärung festgehalten. Die Abnahme darf nicht wegen begründeter Abweichungen bzw. unerheblicher Mängel verweigert werden. Wir können dem Kunden zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Leistung als abgenommen gilt. Ist keine Frist vereinbart, gelten 21 Tage nach Übergabe der Zugangsdaten und Aufforderung zur Prüfung als Zeitraum, binnen dem geprüft und zurückgemeldet werden muss. Die Abnahmeerklärung des Kunden gilt ebenfalls als abgegeben, wenn er unsere Leistungen im Echtbetrieb nutzt oder die tatsächlich mögliche Nutzung unterlässt. Soweit wir dem Kunden Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe mit Ablauf der Frist als genehmigt, wenn wir keine Korrekturaufforderung erhalten. Autorenkorrekturen und Änderungswünsche seitens des Kunden sind uns schriftlich oder im Rahmen von bereitgestellten Onlineprojekttools mitzuteilen, um eine korrekte Umsetzung zu ermöglichen.

9. Sachmängelhaftung
Mängel an unseren Leistungen werden von uns innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übergabe nach Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Einsatzbedingungen und für die fernere Zukunft fehlerfrei arbeiten. Wir übernehmen nur die Gewährleistung dafür, dass unsere Arbeitsergebnisse die vereinbarten Anforderungen und Leistungsmerkmale zum Zeitpunkt der Abnahme erfüllen. Das Recht des Kunden auf Selbstvornahme der Mängelbeseitigung und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Haftung
10.1. Haftung unserer Agentur
Wir haften für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen, sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Die ggf. abweichende Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, anderer zwingender rechtlicher Regelungen sowie bei Personenschäden bleibt unberührt. Unsere Haftung erstreckt sich ausschließlich auf die von uns angepassten Bestandteile. Sie erstreckt sich nicht auf Schäden, die aus von Dritten entwickelter oder gelieferter Standard-Software (Content Management Systeme, Shopsysteme, deren Plugins) resultieren. Für solche Schäden haftet ggf. der Anbieter der Software (der eigentliche Hersteller). Wir halten unsere technischen Einrichtungen im eigenen und im Interesse der Kunden auf dem aktuellen Stand der Datenübermittlungs- und -sicherungstechnik; dennoch kann das Auftreten von dem Datenverkehr negativ beeinflussenden Faktoren nicht ausgeschlossen werden; hierzu zählen etwa:

Datenschädlinge („Viren“, „Würmer“ etc.)
Attacken von sog. „Hackern“
Datenverlust
und weitere, je nach Fortschritt der IT -Technologie.

Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er sich mit diesen Gefahren vertraut gemacht und entspr. Schutzvorkehrungen für das eigene IT-System getroffen hat. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine kontinuierliche und sorgfältige Datensicherung zu seinen vertraglichen Hauptpflichten gehört. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und risikoentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die vorstehenden Regelungen gelten auch hinsichtlich unserer Mitarbeiter.

10.2. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm und seinen Mitarbeitern bei der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses verursachten Schäden und anderweitigen Nachteile nach den gesetzlichen Vorschriften, auch und gerade für das zurechenbare Verhalten Dritter, denen er die Nutzung unserer Dienste wissentlich oder unwissentlich ermöglicht hat.

11. Eigentumsvorbehalt
Produkte und Materialien, die wir im Rahmen der Vertragserfüllung an den Kunden liefern, bleiben bis zur Bezahlung aller offenen Rechnungen unser Eigentum. Dies betrifft insbesondere Konzepte, Vorlagen, Exposés, Fotos, Modelle, Datenträger und Originalillustrationen, sowie jegliche Form digitaler Produkte. Wird durch Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte und Materialien neue Sachen hergestellt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

12. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist zur konstruktiven Mitwirkung bei der Leistungserfüllung verpflichtet.
Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die unentgeltliche Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen über vorhandene Hardware- und Betriebssysteme, Software sowie Organisations- und IT-Strukturpläne, die unbeschränkte Zugänglichmachung der Arbeitsräume und eines angemessenen Arbeitsplatzes mit Zugang zum IT-System, der Kommunikationsanlagen und des IT-Systems zu normalen Geschäftszeiten, bei Bedarf und nach näherer Absprache auch außerhalb derselben, soweit für den Vertragszweck erforderlich die Zurverfügungstellung von Testperipherie und Testdaten in geeigneten, gängigen Datenformaten zur Entwicklung und Funktionsüberprüfung und die Information über eventuelle aktuelle Änderungen der IT-Systemumgebung des Kunden.
Während erforderlicher Testläufe und des Abnahmetests ist der Kunde bzw. sein Projektleiter persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel der Arbeitsergebnisse, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Datenträger, Unterlagen und Materialien, die ein Vertragspartner vom anderen für die Erbringung der vertraglichen Leistungen übergeben werden, sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur für den jeweiligen Eigenbedarf und nur im Rahmen des Vertragszwecks vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind dem Vertragspartner einschließlich etwaiger Vervielfältigungen zurückzugeben, sobald sie für die Leistungserbringung nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.

13. Zusammenarbeit der Parteien
Der Kunde benennt uns einen Ansprechpartner, der die vereinbarten Leistungen im Einvernehmen koordiniert. Ein Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern der jeweils anderen Vertragspartei besteht nicht. Der Kunde benennt auch eine Person mit Kenntnissen in den Bereichen TCP/IP, Networking, Firewall- und Systemadministration. Wir schalten diese Person in Fällen ein, in denen Komponenten nicht über die Fernwartung erreichbar sind, um über telefonische Anleitung ausgefallene Komponenten wieder in ihren betriebsbereiten oder zumindest fernwartbaren Zustand zu versetzen. Nach Erbringung der Leistung weisen wir den Kunden bzw. seine Mitarbeiter in deren Nutzung im Rahmen des hierfür vereinbarten Zeitkontingentes ein. Der Kunde wird die hiervon betroffenen Mitarbeiter festlegen und entsprechende Schulungsplätze und Zeiträume zur Verfügung stellen. Zusätzliche Einweisungszeit ist gesondert zu vergüten. Bei Meinungsverschiedenheiten über Auftragsumfang und Auftragsausführung werden die Vertragspartner besorgt sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

14. Auftragsbearbeitung durch Dritte
Wir behalten uns vor, mit der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritte, zu betrauen, insbes. Serverkapazitäten, Softwarekomponenten und Programmierleistungen von Drittunternehmen in Anspruch zu nehmen. Bei deren Auswahl werden wir den gleichen Qualitätsanspruch wie an das eigene Unternehmen ansetzen. Ansprechpartner des Kunden ist in jedem Fall unser Haus bzw. unser Projektleiter.

15. Umgang mit Daten
Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung und ausschließlich vertragskonformen Anwendung der ihm übermittelten Passwörter und Identifikationsdaten. Wir sind grundsätzlich nicht berechtigt und technisch nicht in der Lage, die Berechtigung bzw. Authentizität einer Person nachzuprüfen, die sich durch Passwort und ggf. weitere Identifikationsdaten als berechtigter Datennetzteilnehmer ausgewiesen hat. Schaden, der dem Kunden deswegen entsteht, weil ein nicht autorisierter Dritter (auch: Mitarbeiter) sich Netzzugang verschafft, trägt der Kunde selbst. Die von uns erhobenen Daten des Kunden und die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter werden im Falle der technischen Notwendigkeit für die Leistungserbringung auf unseren IT-Systemen gespeichert und nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Der Kunde willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner betriebs- bzw. personenbezogenen Daten bzw. derjenigen seiner Mitarbeiter ein und sorgt für entsprechende Einverständniserklärungen der betroffenen Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Datenerfassung vorliegen müssen. Der Kunde räumt uns die Möglichkeit des umfassenden Fernzugriffs auf seine IT-Systeme ein. Sollte ein Zugriff auf Teile seines IT- Systems nicht gewünscht bzw. nicht notwendig sein, wird dies zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich geregelt. Die Datensicherung in seinem Betrieb erfolgt im Sinne einer vertraglichen Hauptpflicht durch den Kunden. Nur im Falle einer diesbezüglichen Beauftragung übernehmen wir die Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Integrität und Funktionstauglichkeit der Daten/Dateien kann keine Gewähr übernommen werden, sofern wir diese nicht selbst erzeugt bzw. gespeichert bzw. installiert haben. Soweit Daten an uns übermittelt werden, stellt der Kunde entsprechende Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten noch einmal kostenlos an uns übermitteln.

16. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte
Wir räumen dem Kunden grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ein zeitlich unbegrenztes, einfaches Nutzungsrecht an unseren Leistungen ein. Der Kunde kann Programme, Datenbanken und andere digitale Produkte auf seine IT-Systeme laden und nutzen. Er darf weiterhin die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen und Kopien im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen, kontinuierlichen Datensicherung anfertigen. Alle anderen Nutzungen unserer Arbeitsergebnisse, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement sowie sonstige Umarbeitungen sind nicht erlaubt, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart. Vermietung oder Veräußerung sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Überlässt uns der Kunde Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Wir sind berechtigt, in allen von uns erstellten Dokumenten, digitalen Produkten und sonstigen, für den Kunden erstellten Materialien etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der uns bzw. eine natürliche Person als Urheber bzw. Rechteinhaber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Kunden nicht entfernt werden. Alle Rechte aus Urheberschaft zur Verwertung der vertraglichen Arbeitsergebnisse verbleiben vollständig bei uns bzw. den jeweiligen Urhebern; sie können – auch teilweise – gegen Entgelt auf den Kunden – soweit übertragbar – übertragen werden, wofür eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwingend erforderlich ist. Wir sind berechtigt, den Kunden in geeigneter Form als Referenz zu benennen und Arbeitsergebnisse zu archivieren und zum Zwecke der Eigenwerbung bspw. auf der eigenen Internetpräsenz für unbegrenzte Zeit zugänglich zu machen.

17. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu.
18. Nutzung durch Dritte
Dritten, vertragsfernen Personen ist die Nutzung unserer Dienste und Leistungen nur nach deren vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Diese kann mit einer Nutzungsordnung bzw. Nutzungsentgeltanpassung verbunden werden. In jedem Fall haftet der Kunde für eine unbefugte Nutzung durch Dritte wie für eigene Nutzung, insbesondere hinsichtlich des Nutzungsentgeltes und einer evtl. Schadensverursachung.

19. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen geheim zu halten. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte, die Zugang zu den in Abs. 1 genannten Gegenständen haben, sind schriftlich über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren.

20. Rechtswahl
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

22. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.





Stand: 05.01.2010